Einleitung
Die Besteuerung der Steuerpflichtigen erfolgt stets – für die Direkte Bundessteuer (DBSt), die direkten kantonalen und kommunalen Steuern – periodenweise.
Nebst Fragen zur periodenweisen Festsetzung und Erhebung der Einkommens- und Vermögenssteuer geben der Beginn und das Ende der Besteuerung sowie der Wegzug in einen andern Kanton oder aus der Schweiz stets erkundigungsbedarf: