Materielle Mitwirkungspflicht Das Steuererklärungsformular gemäss den Anweisungen auszufüllen: wahrheitsgemäss und vollständig (sog. materielle Mitwirkungspflicht) (DBG 124 Abs. 2 und StHG 42 Abs. 1) Weiterführende Links Ordentliche Veranlagung-Verfahrensrechte Steuerpflichtiger-Treu + Glauben / Vertrauensprinzip Ordentliche Veranlagung-Verfahrensrechte Steuerpflichtiger-Verhältnismässigkeit Drucken / Weiterempfehlen: