Informationen zur Steuerverfahrensrecht in der Schweiz
Formelle Mitwirkungspflicht
Die steuerpflichtige Person muss fristgemäss ein durch die Kantone erstelltes (von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) genehmigtes) Steuererklärungsformular
ausfüllen
persönlich unterzeichnen
Allgemein
Keine Unterzeichnung durch den vertraglichen Vertreter
Ausnahme: GR + ZG / Unterzeichnung durch Vertreter zugelassen
SO
Die persönliche Unterzeichnung ist gesetzlich nicht vorgesehen
Elektronische Einreichung der Steuererklärung
Mangels anderslautender gesetzlicher Bestimmung ist die Übermittlungsquittung persönlich zu unterzeichnen
Andere Kanton verwenden das System SuisseID
Fehlende Unterschrift
Fehlt die Unterschrift auf der Steuererklärung, so ist dies eine Verfahrensverletzung, welche mit einer Busse bestraft werden kann
mit den vorgeschriebenen Beilagen
der zuständigen Behörde einreichen
Einzelne Kantone ermöglichen es dem Steuerpflichtigen, die Steuererklärung online auszufüllen und der Steuerverwaltung einzureichen