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Steuerverfahrensrecht

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Rechtsmittelbelehrung / Einsprachefrist

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wichtige Elemente der Veranlagungsverfügung und ihrer Eröffnung sind Rechtsmittelbelehrung und Einsprachefrist:

  • Definition
    • Rechtsmittelbelehrung   =   Belehrung des Verfügungslesers darüber, ob und wie die behördliche Verfügung durch Einsprache (Rechtsbehelf) oder durch Rekurs bzw. Beschwerde (Rechtsmittel) angegriffen bzw. angefochten werden kann
  • Grundlagen
    • Einsprache
      • Betreffend Direkte Bundessteuer (DBSt)
        • DBG 132 und DBG 133
      • Betreffend Kantons- und Gemeindesteuern
        • StHG 48
    • Beschwerde / Rekurs
      • Beschwerdeverfahren bei der Direkten Bundessteuer (DBSt)
        • DBG 140 – DBG 146
      • Rekursverfahren (Kantons- und Gemeindesteuern
        • StHG 50 und StHG 73
  • Hinweis auf die Anfechtbarkeit der Verfügung (Rechtsmittelbelehrung)
    • In der Veranlagungsverfügung macht die Steuerbehörde auf die Möglichkeit der Einsprache aufmerksam, d.h. auf die Möglichkeit, die Veranlagung anzufechten
  • Inhalt der Rechtsmittelbelehrung
    • In der Rechtsmittelbelehrung sind zu erwähnen:
      • Einsprachefrist
      • Form der Einsprache (Schriftlichkeit inkl. Unterschrift des Einsprechers oder dessen Steuervertreters)
      • Behörde anzugeben, bei welcher Einsprache zu erheben ist
  • Einsprachefrist / Beginn des Fristenlaufs
    • Bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) kann die Einsprache wie folgt erhoben:
      • Einsprachefrist
        • 30 Tagen nach Zustellung
      • Fristbeginn
        • Die Frist beginnt mit dem auf die Eröffnung folgenden Tag zu laufen
  • Beschwerdefrist
    • 30 Tage

Literatur

  • MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 295, S. 305, S. 307, S. 309 f, und S. 315

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