Für Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter eingetragener Partnerschaft leben, gilt das Zusammenrechnungs-Prinzip ebenfalls (vgl. DBG 9 Abs. 1bis und StHG 3 Abs. 4).
Von der Zusammenrechnung sind betroffen:
- das Einkommen
- kantonal auch das Vermögen
Das Prinzip der gemeinsamen Besteuerung der eingetragenen Partnerschaften gilt dann nicht mehr, wenn diese nicht mehr in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Partnerschaft leben:
- Deklaration
- Getrennte Deklaration unabhängig davon, ob die Trennung gerichtlich ist oder nicht
- Für eine getrennte Deklaration ist tatsächliche Trennung ausreichend
- Veranlagung
- getrennte Veranlagung
Auch die eingetragenen Partnerinnen und Partner unterliegen – wie Ehegatten – der Solidarhaftung:
Weiterführende Informationen
- Eingetragene Partnerschaft
- Steuern
- Details vide “Dossier Steuerinformation“, lit. D («Einzelne Steuern», «Die Einkommenssteuer natürlicher Personen»)
- Dossier Steuerinformationen | estv.admin.ch