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Steuerverfahrensrecht

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Kantonale Steuerbehörden

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Funktion

Die „kantonalen Steuerbehörden für die dBSt“ haben für eine einheitliche Anwendung des DBG zu sorgen:

  • Behördenorganisation
    • Die Kantone dürfen die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Vorgaben des DBG grundsätzlich selber festlegen
  • Eine einzige Behörde für juristische Personen
    • Das DBG schreibt ihnen aber beispielsweise vor, dass sie für die Veranlagung der juristischen Personen eine einzige Amtsstelle zu bezeichnen haben (DBG 104 Abs. 2)
  • Kantonal verschiedene Veranlagungsbehörden für kantonale und kommunale Steuern
    • Die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern kann – je nach Kanton und interner Organisation – in verschiedenen kantonalen Steuerverwaltungen zugeordnet sein
  • Zentralisierung oder Dezentralisierung
    • Die kantonalen Behörden können zusammengefasst oder aufgeteilt sein:
      • Organisationsfokus
        • zentralisiert oder
        • dezentralisiert
      • funktionelle Unterteilung
        • zentrale Steuerverwaltung
        • Veranlagungsbehörde(n)
        • Bezugsbehörde(n)
  • Dezentrale Organisation
    • Dezentralisierte Dienste wie «Steuerbüros» oder «Veranlagungsbehörden» sind meistens angesiedelt auf der Ebene:
      • Bezirke
      • Kreise
      • Gemeinden
  • Zentralisierte Organisation
    • Im Prinzip ist die Veranlagungsbehörde – sei sie zentralisiert oder dezentralisiert – für das Veranlagungsverfahren und die Festsetzung der Steuer zuständig.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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