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Steuerverfahrensrecht

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Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Funktion

Direkte Bundessteuer (dBSt)

  • Natürliche Personen
    • Die von den natürlichen Personen geschuldete dBSt wird aufgrund des effektiv während des Steuerjahrs erzielten Einkommens jährlich veranlagt und erhoben
    • Vorbehalten bleibt für ausländische Mitarbeiter, die sich noch nicht 5 Jahre in der Schweiz aufhalten, die Quellensteuer
  • Juristische Personen
    • Die juristischen Personen sind der Gewinnsteuer unterstellt
    • Kapital und Vermögen werden nicht durch die dBSt erfasst
    • Bei den juristischen Personen wird sie für jede Steuerperiode, welche dem Geschäftsjahr entspricht, festgelegt (vgl. Ziffer 4.7)
    • Die dBSt wird jährlich von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen (Art. 2 DBG)

Hinweis

  • Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 01.01.2008 liefert jeder Kanton dem Bund ab:
    • 83 % des von ihm bezogenen Steuerbetrags, der Bussen sowie der Zinsen
  • Den Kantonen verbleibt damit ein „Kantonsanteil“ von 17 %.

Anschrift

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Eigerstrasse 65

3003 Bern

Tel. +41 58 462 71 06

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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