Mitwirkungspflichtige Dritte für ihre Rechtsgeschäfte mit dem Steuerpflichtigen und deren Details können sein:
- Arbeitgeber
- über
- Lohn und alle Bezüge (Lohnausweis)
- über
- Personen, die mit dem Steuerpflichtigen in einem Vertragsverhältnis stehen oder standen
- über
- Lieferungen und Leistungen (L+L)
- Gegenleistungen / Nebenleistungen
- über
- Gläubiger und Schuldner des Steuerpflichtigen
- über:
- Bestand
- Höhe
- Verzinsung
- Sicherstellung der Forderung
- über:
- Vermögensverwalter, Treuhänder, Pfandgläubiger, Beauftragte und andere Personen, die Vermögen des Steuerpflichtigen im Besitze oder in Verwaltung haben oder hatten
- über dieses Vermögen und seine Erträge
- Versicherer
- über
- Rückkaufswert von Versicherungen
- die aus dem Versicherungsverhältnis ausbezahlten oder geschuldeten Leistungen
- über
- Personen, die mit dem Steuerpflichtigen Geschäfte tätigen oder getätigt haben
- über die beiderseitigen Ansprüche und Leistungen
- Einrichtungen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge
- über
- die den Vorsorgenehmern oder Begünstigten erbrachten Leistungen
- über
- Arbeitgeber
- über
- den bezahlten Lohn und die sonstigen Leistungen an den Arbeitnehmer
- Vgl.
- Muster Formular Lohnausweis
- nachfolgende Box
- über
Hinweis
Die Arbeitgeber sind in folgenden Kantonen von Gesetzes wegen verpflichtet, ein Doppel des Lohnausweises, welchen sie ihren Arbeitnehmern übergeben hat, direkt der kantonalen Steuerverwaltung zuzustellen:
- BE
- BS
- FR
- GE
- JU
- NE
- SO
- VD
- VS