Einleitung
Die schweizerischen Steuergesetze bestimmen, dass der Steuerpflichtige «alles tun muss», um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen (DBG 126 Abs. 1 und StHG 42 Abs. 1)
Er hat somit – im Rahmen der Verhältnismässigkeit – umfassend an der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken.
Der Ablauf der Ermittlung der (effektiven) Steuerdeklarationsdaten, des rechtlichen Gehörs des Steuerpflichtigen, des Beweises und der Informationen Dritten richtet sich nach Gesetz und wie er im konkreten Fall (legal) umgesetzt wird:
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 289 f.
- MEIER SIRGIT, Fallstricke im Steuerverfahren, in: ZBJV 158 (2022), S. 543 ff.