Ist ein Steuerpflichtiger bzw. Steuerschuldner in existenziellen Schwierigkeiten, kann sich die Frage nach einem sog. „Steuererlass“ stellen:
- Voraussetzungen
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Bedeutet die Bezahlung von Steuern, Zinsen und Busse für einen Steuerschuldner infolge einer Notlage eine grosse Härte, können die zur Zahlung offenen Beträge ganz oder teilweise erlassen werden
- Vgl. DBG 167
- Kantonale Steuern
- Siehe die dortigen Erlasse
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Zuständigkeit für Erlassgesuche
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Kantonale Steuererlassbehörden
- Kantonale Steuern
- Siehe die dortigen Erlasse
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Rechtsmittel
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Es können gegen Entscheide der kantonalen Erlassbehörden die gleichen Rechtsmittel ergriffen werden wie gegen zu beanstandende Entscheide über den Erlass kantonaler Steuern
- Kantonale Steuern
- Siehe die dortigen Erlasse.
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
Weiterführende Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 322
Judikatur
- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Urteil vom 20.05.2020 (SB.2020.00019) (Steuererlass und Zumutbarkeit der Versilberung einer selbstbewohnten Liegenschaft)
Weiterführende Links
- Schulderlass | schulderlass.ch