Hat der Steuerpflichtige irrtümlich zu viel bezahlt:
- Rückforderungsrecht
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Der Steuerpflichtige kann zu viel bezahlte Steuern zurückfordern
- Vgl. DBG 168
- Kantonale Steuern
- Siehe die dortigen Erlasse
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Rückforderungsverjährung
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Der Rückforderungsanspruch muss binnen 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die irrtümliche Zahlung geleistet wurde, geltend gemacht werden
- Kantonale Steuern
- Siehe die dortigen Erlasse
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
Weiterführende Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 322