Selbstveranlagung
- Veranlagungsvorgang
- Der Steuerpflichtige hat die Veranlagung selber vorzunehmen (sog. „Selbstdeklaration“), indem er folgendes zu unternehmen hat:
- Deklaration der Bemessungsgrundlage
- Berechnung der Steuer
- Bezahlung des Steuerbetrages
- Vollzugskontrolle
- Die zuständige Behörde nimmt lediglich sporadische Kontrollen (sog. „Steuerrevisionen“) vor und verfügt unter Umständen Berichtigungen
- Anwendungsbeispiele
Weiterführende Links
- Mehrwertsteuer (MWST)
- Verrechnungssteuern
- Stempelabgaben
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